Fördermöglichkeiten
BAföG
WISSENSWERTES ZUM BAFÖG
----Bafögerhöhung für Schüler ab dem 01.08.2016----
BAföG kann für unsere zweijährige Ausbildung zum/r Beauty- und Wellnesskosmetologen/in auch gewährt werden, wenn man noch bei den Eltern wohnt!!!
Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen!
Anspruch auf Ausbildungsförderung haben auch Ausländer/innen. Die konkreten Voraussetzungen für eine Gleichstellung hängen von der jeweiligen Staatsangehörigkeit, Niederlassungserlaubnis oder Anerkennung als Flüchtling ab.
Das BAföG wird nach §12 und § 13 des BAföG Gesetzes berechnet, hierbei wird der Grund– und Wohnbedarf ermittelt. Beim BAföG werden Einkommen (ggf. auch das der Eltern) sowie die Wohnsituation und der Kranken– und Pflegeversicherungsbeitrag berücksichtigt. Der Höchstsatz liegt beim Schüler-BAföG für Schüler ohne Kinderbetreuungszuschlag die bei den Eltern wohnen bei 317,00 € und bei Schülern die eine eigenständige Wohnung haben bei 590,00 €.
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Ca. 70% unserer Schüler/innen erhalten BAföG. Für Informationen zum Antrag helfen Ihnen die Mitarbeiter der BAföG-Stellen kompetent weiter. Bitte stellen Sie den Antrag ca. 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn damit die Wartezeit bis zur Auszahlung nicht zu lange dauert.
Bildungskredit
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
Finanzielle Förderung von Ausbildung und Studium
Ausbildung, Studium und Praktika sind nicht nur zeitaufwendig, sie kosten auch Geld. Was tun, wenn das Geld nicht reicht? Wenn die Kosten den finanziellen Rahmen zu sprengen drohen und den Abschluss der Ausbildung oder des Studiums gefährden?
Die mit Wirkung zum 01.04.2009 überarbeiteten, neuen Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bieten Schüler/innen und Studenten/innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen nunmehr eine noch bessere Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.
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Kindergeld
Grundsätzlich besteht für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden.
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet
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Viele wundern sich, dass sie auf einmal wieder als "Kind" geführt werden und freuen sich natürlich wegen dieser weiteren Unterstützung mit der sie eigentlich gar nicht gerechnet haben.
Ab den 01.07.2017 werden die Voraussetzungen für die Förderung mit einem Prämiengutschein geändert. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zentrale Änderungen bei den Förderkonditionen vorgenommen.
Nachfolgend sehen Sie die Änderungen auf einem Blick:
- die 1.000,00 € Grenze wurde aufgehoben
- die 25-Jahre-Altersgrenze wurde aufgehoben
- jährliche Gutscheinausgabe ist möglich
- Beantragung auch für Rentner und Pensionäre möglich
Nutzen Sie die neue Möglichkeit und absolvieren Sie unter Anrechnung des Prämiengutscheins eine nebenberufliche Ausbildung.
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
Prämiengutschein
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vom Bundesministeruim für Bildung und Forschung einen Prämiengutschein erhalten. Durch die Förderung werden 50% der Weiterbildungskosten bis maximal 500,00 € vom Bundesminsterium bezahlt. Verwenden Sie den Prämiengutschein für eine neue Ausbildung im kosmetischen Bereich oder für eine berufliche Weiterbildung in der Schule für Kosmetik. Wir informieren Sie gerne in einem Beratungsgespräch über die Fördermöglichkeiten.
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Weiterbildungssparen
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Hier gelten keine Einkommensgrenzen: Jeder und jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Damit können aufwändigere und oftmals längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden.
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